Krankengymnastik

Die Krankengymnastik wird vornehmlich nach ärztlicher Verordnung durchgeführt. Als gezielte Einzelbehandlung wird hauptsächlich prophylaktisch und rehabilitativ behandelt. Zu den Aufgaben der Krankengymnastik gehören angeborene oder erworbene Veränderungen des Haltungs- und Bewegungsapparates zu behandeln und möglichst zu beseitigen. Um die Muskulatur ins Gleichgewicht zu bekommen, muß der Patient unter Anleitung des Therapeuten Übungen erlernen und durchführen, um mit diesen sein Beschwerdebild auch in Eigenverantwortung beeinflussen zu können. Bei funktionsgestörten Gelenksproblematiken, sowie an überbeweglichen Gelenken muß versucht werden eine Stabilisation zu erreichen.